— AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Waren und Dienstleistungen von AspiWall. Version 2026.1, gültig ab 8. Juli 2026. Die französische Fassung ist maßgeblich.
Version 2026.1 · Gültig ab 8. Juli 2026 · Die französische Fassung ist maßgeblich
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01Identifikation des Verkäufers und Begriffsbestimmungen
1.1 Verkäufer. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend die „AVB") sind diejenigen von Pierre-François Claes, Einzelunternehmen, das unter dem Handelsnamen AspiWall — Zentralstaubsauganlagen (nachfolgend „AspiWall") tätig ist, mit Sitz in Les Rixhalles 3, 4190 Xhoris (Belgien), eingetragen in der Zentralen Unternehmensdatenbank unter der Nummer 0761.896.495, mehrwertsteuerpflichtig unter der Nummer BE 0761.896.495.
1.2 Definitionen. Für die Anwendung der vorliegenden Bedingungen:
- Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die bei AspiWall Waren oder Dienstleistungen bestellt.
- Verbraucher (B2C): jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, im Sinne von Artikel I.1, 2° des Gesetzbuchs für Wirtschaftsrecht (nachfolgend „CDE").
- Unternehmer (B2B): jeder Kunde, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit handelt, sowie jede juristische Person.
- Waren: die Sauganlagen, Ausrüstungen, Netze und PVC-Anschlüsse, Schläuche (einschließlich einziehbarer Schläuche), Steckdosen, Zubehör, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien, die von AspiWall verkauft werden.
- Dienstleistungen: die Studien und Beratungen, die technische Begleitung, die Montage und Inbetriebnahme, die Dichtheitsprüfungen, die Wartung, die Diagnose, die Störungsbehebung und der technische Dienst.
- Installation: die Montage und/oder Inbetriebnahme, die materiell von AspiWall durchgeführt wird.
- Baustelle: der Ort und der Kontext der Ausführung einer Installations- oder Eingriffsleistung.
- Selbstmontage (DIY): die Installation des Materials, die vom Kunden selbst oder von einem Dritten seiner Wahl durchgeführt wird, wobei AspiWall nur im Rahmen der Lieferung und gegebenenfalls von Beratungen oder punktuellen Kontrollen tätig wird.
- Technischer Dienst: der Wartungsdienst der Sauganlagen — Diagnose, Störungsbehebung und Reparatur —, einschließlich Drittmarken.
- Diagnose: die Feststellung, vor Ort oder in der Werkstatt, der Ursache einer Störung, die pauschal abgerechnet wird.
- Geräte von Drittmarken: die Sauganlagen und Saugmaterialien anderer Marken als AspiWall, die von AspiWall verkauft, gewartet oder repariert werden.
- Laundry Jet: das System zum pneumatischen Transport von Wäsche, das von AspiWall in Belgien vertrieben wird und sich von den Zentralstaubsauganlagen unterscheidet.
- Kostenvoranschlag / Angebot: das bezifferte, namentliche und datierte Dokument, das von AspiWall erstellt wird und die angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen sowie deren Bedingungen beschreibt.
02Gegenstand und Anwendungsbereich
2.1 Gegenstand. Die vorliegenden AVB regeln den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch AspiWall, insbesondere: die Sauganlagen von AspiWall und von Drittmarken, das Zubehör und die Verbrauchsmaterialien, die Netze und PVC-Anschlüsse, die Schläuche und einziehbaren Schläuche, die Installationen und Inbetriebnahmen, die technische Begleitung, die Dichtheitsprüfungen, die Wartung, die Diagnose, den technischen Dienst und die Störungsbehebung sowie das System Laundry Jet.
2.2 Räumlicher Anwendungsbereich. Die AVB gelten für die in Belgien geschlossenen Verkäufe und gegebenenfalls für die in der Europäischen Union durchgeführten Verkäufe und Lieferungen. Die Installations- und Eingriffsleistungen auf der Baustelle werden auf belgischem Staatsgebiet erbracht, vorbehaltlich einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
2.3 B2C und B2B. Die AVB gelten sowohl für Verbraucher (B2C) als auch für Unternehmer (B2B). Wenn eine Regel je nach Eigenschaft des Kunden unterschiedlich ist, wird die Unterscheidung ausdrücklich angegeben. Die zwingenden Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers gehen jeder entgegenstehenden Bestimmung der vorliegenden Bedingungen vor.
2.4 Verbindlichkeit. Die AVB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht und von ihm bei der Bestellung akzeptiert. Sie haben Vorrang vor den Bedingungen des Kunden, vorbehaltlich einer ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Vereinbarung von AspiWall. Die Tatsache, dass AspiWall sich nicht auf eine Klausel beruft, gilt nicht als Verzicht auf diese.
03Vorvertragliche Information und Vertragsunterlagen
3.1 Vorvertragliche Information. Vor Vertragsabschluss teilt AspiWall dem Kunden in klarer und verständlicher Weise die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen mit (Artikel VI.2, VI.45 und VI.64 CDE je nach Verkaufsart): wesentliche Merkmale der Waren und Dienstleistungen, Identität und Kontaktdaten von AspiWall, Gesamtpreis und zusätzliche Kosten, Zahlungs-, Liefer- und Ausführungsmodalitäten, Bestehen und Modalitäten der gesetzlichen Konformitätsgarantie, kommerzielle Garantien und technischen Dienst, sowie, für die mit einem Verbraucher geschlossenen Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge, das Bestehen, die Bedingungen und die Modalitäten des Widerrufsrechts sowie das beigefügte Musterformular.
3.2 Vertragsunterlagen. Der Vertrag setzt sich aus den folgenden Unterlagen zusammen, in absteigender Vorrangordnung im Falle eines Widerspruchs:
- die schriftlichen und unterzeichneten besonderen Bedingungen sowie die nachträglichen Zusatzvereinbarungen;
- der/das angenommene Kostenvoranschlag / Angebot, einschließlich der darin ausdrücklich genannten Pläne und technischen Datenblätter;
- die vorliegenden AVB;
- die Produktbeschreibungen, technischen Datenblätter und allgemeinen Dokumente von AspiWall;
- die Rechnung.
3.3 Maßgebliche Fassung und Fehlen einer rückwirkenden Wirkung. Die auf einen Vertrag anwendbare Fassung der AVB ist diejenige, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens dieses Vertrags in Kraft ist und vom Kunden akzeptiert wurde. AspiWall kann ihre AVB für die Zukunft ändern; diese Änderungen gelten nur für die nach ihrem Inkrafttreten geschlossenen Verträge. Eine nachträgliche Änderung der Website oder der AVB ändert einen bereits geschlossenen Vertrag nicht. Jede Fassung der AVB trägt eine Nummer und ein Datum, die es ermöglichen, diejenige zu identifizieren, die akzeptiert wurde.
3.4 Kenntnisnahme. Dem Kunden können keine Klauseln entgegengehalten werden, von denen er vor Vertragsabschluss nicht tatsächlich Kenntnis nehmen konnte. AspiWall bewahrt den Nachweis der übermittelten Fassung der AVB und der Annahme durch den Kunden auf.
04Angebote, Kostenvoranschläge und Zustandekommen des Vertrags
4.1 Wert der Angebote. Die Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich und binden AspiWall erst nach Annahme durch den Kunden und Bestätigung durch AspiWall. Das laufende Angebotsdokument ist maßgeblich für die anwendbaren Preise, Rabatte, Fristen und Bedingungen; die auf der Website allgemein ausgewiesenen Tarife ersetzen niemals ein laufendes Angebot, und der jeweils aktuelle Tarif ist per E-Mail an info@AspiWall.be zu erfragen.
4.2 Gültigkeit der Angebote, Lospreise und Verfügbarkeit der Bestände. Die Preise der Maschinen und Zentraleinheiten beruhen auf mit den Lieferanten oder Herstellern ausgehandelten Los-Einkäufen und werden nur im Rahmen der verfügbaren Bestände des betreffenden Loses gewährleistet. Folglich: (a) sofern auf dem Kostenvoranschlag keine längere Dauer ausdrücklich angegeben ist, ist jeder Kostenvoranschlag — ob für Waren oder für Dienstleistungen — am Tag seiner Ausstellung gültig; für vorrätige Waren ist er darüber hinaus nur bis zur Erschöpfung des verfügbaren Bestands gültig; (b) die Bestellung wird erst nach Zahlungseingang verbindlich und der Preis endgültig erworben (Artikel 6), im Rahmen des zu diesem Zeitpunkt noch verfügbaren Bestands; ist der Bestand zwischenzeitlich erschöpft, informiert AspiWall den Kunden unverzüglich und bietet ihm entweder eine Wiederbeschaffung zu einer neuen Frist und gegebenenfalls einem neuen Preis oder die vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge an, ohne weitere Entschädigung auf beiden Seiten; (c) der Kauf einer einzelnen Maschine außerhalb eines Loses kann einen anderen Preis und eine andere Frist nach sich ziehen und ist Gegenstand eines gesonderten Kostenvoranschlags. Nach Ablauf der Gültigkeit kann AspiWall den Preis und die Fristen entsprechend ihrer Wiederbeschaffung anpassen.
4.3 Annahme. Die Annahme des Kostenvoranschlags kann aus einer handschriftlichen oder elektronischen Unterschrift, einer Online-Annahme (Schaltfläche „Annehmen"), einer ausdrücklichen Zustimmung per E-Mail oder der Zahlung der Anzahlung oder des Preises resultieren. Ein einfacher informeller Austausch gilt für sich genommen nicht als feste Bestellung, solange der Gegenstand, der Preis und die wesentlichen Bedingungen nicht bestimmt und akzeptiert sind.
4.4 Änderung des Projekts — Zusatzvereinbarungen. Jede vom Kunden nach der Annahme verlangte Änderung (Mengen, Material, Netzverlauf, Leistungen) ist Gegenstand einer schriftlichen Zusatzvereinbarung und kann eine Anpassung des Preises und der Fristen nach sich ziehen. Die im Kostenvoranschlag nicht vorgesehenen, aber notwendigen oder verlangten Leistungen oder Lieferungen werden nach Information des Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.5 Offensichtlicher Irrtum. AspiWall kann jeden offensichtlichen Preis- oder Beschreibungsfehler (offensichtlicher materieller Irrtum) berichtigen. Der Kunde wird darüber informiert und kann in diesem Fall kostenlos auf seine Bestellung für den betroffenen Teil verzichten.
4.6 Elektronische Bestellung. Für die auf der Website aufgegebenen Bestellungen bestätigt der Kunde seine Bestellung mittels einer Schaltfläche mit dem Hinweis „Bestellung mit Zahlungsverpflichtung" oder einer gleichwertigen, eindeutigen Formulierung. AspiWall bestätigt die Bestellung durch eine Empfangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
05Preise, Steuern und MwSt.
5.1 Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise der Waren und Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer (netto), ohne Transport, ab Belgien. Gegenüber Verbrauchern werden der zu zahlende Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern (brutto), sowie die zusätzlichen Kosten (Transport, Handling) vor Vertragsabschluss angegeben. Die Tarife können sich ohne Vorankündigung ändern; der anwendbare Preis ist derjenige des angenommenen Kostenvoranschlags oder, in Ermangelung eines Kostenvoranschlags, derjenige, der am Tag der Bestellung in Kraft ist.
5.2 Zusätzliche Kosten. Die Kosten für Transport, Versicherung, Handling und gegebenenfalls Anfahrt bleiben zulasten des Kunden, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Die zusätzlichen Leistungen, die sich aus einer vom Kunden verlangten Änderung oder aus einer nicht bereiten Baustelle ergeben (Artikel 10 und 19), werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.3 Mehrwertsteuerregelung. Der Satz und die Regelung der Mehrwertsteuer werden durch das Gesetz und durch die Situation des Kunden bestimmt:
- MwSt. 21 %: Regelfall (belgische Privatpersonen und Gesellschaften).
- MwSt. 6 %: Immobilienrenovierungsarbeiten an einer privaten Wohnung, die mehr als zehn (10) Jahre alt ist, zu den gesetzlichen Bedingungen des Mehrwertsteuergesetzbuchs und vorbehaltlich der Vorlage der erforderlichen Bescheinigungen durch den Kunden.
- MwSt. 0 % — Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Vertragspartner): Immobilienarbeiten, die für einen belgischen steuerpflichtigen gewerblichen Kunden ausgeführt werden, der periodische Erklärungen abgibt; die Mehrwertsteuer wird vom Vertragspartner im Wege der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft abgeführt.
- MwSt. 0 % — innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferung von Gütern an ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen mit einer gültigen Mehrwertsteuernummer, zu den gesetzlichen Bedingungen (nachgewiesener innergemeinschaftlicher Transport).
5.4 Verantwortung für die Mehrwertsteuerbedingungen. Die Anwendung eines ermäßigten Satzes, der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder der innergemeinschaftlichen Befreiung ist an die tatsächliche Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen und an die Vorlage der geforderten Dokumente und Bescheinigungen durch den Kunden geknüpft. Andernfalls wendet AspiWall den Satz von 21 % an. Wenn die Verwaltung nachträglich eine Regelung in Frage stellt, die auf der Grundlage von unrichtigen, vom Kunden gelieferten Informationen oder Bescheinigungen angewendet wurde, gehen die entsprechende Mehrwertsteuer, Zinsen und Bußgelder zulasten des Kunden. Die vorliegenden AVB garantieren keinen ermäßigten Satz, dessen gesetzliche Bedingungen nicht erfüllt sind.
06Bestellung, Anzahlung, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
6.1 Zahlung der Waren. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird keine Ware reserviert oder versandt, bevor die vollständige Zahlung im Voraus erfolgt ist, per Banküberweisung oder per gesichertem Online-Zahlungsverfahren (Stripe) für die im Shop getätigten Käufe. Die Bestellung wird bei Eingang der Zahlung und Annahme des Kostenvoranschlags bestätigt.
6.2 Anzahlung (Projekte mit Installation). Für Projekte, die eine Installation durch AspiWall umfassen, kann bei Annahme des Kostenvoranschlags eine Anzahlung verlangt werden, gemäß den darauf angegebenen Modalitäten. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Im Falle einer Stornierung wird die Anzahlung gemäß den Artikeln 15 (Widerruf des Verbrauchers) und 19 (Stornierung) behandelt.
6.3 Zahlungsplan der Installationsleistungen. Sofern im Kostenvoranschlag nicht anders angegeben: Der Restbetrag der Arbeitskosten für die Installation des PVC-Netzes ist am Tag des Abschlusses der Netzverlegung fällig; die Aufhängung/Anbringung der Zentraleinheit wird am Tag ihrer Durchführung in Rechnung gestellt. Die Zentraleinheit wird vom Kunden angebracht, in der Regel nach einer Zeitspanne von etwa zwei (2) Wochen der Einregelung des Netzes, außer bei Montage durch AspiWall.
6.4 Fristen und Modalitäten der Zahlung der Rechnungen. Die Rechnungen sind bei Erhalt zahlbar, sofern auf der Rechnung keine Frist angegeben ist. Im B2B-Bereich beträgt die Zahlungsfrist, sofern nicht schriftlich vereinbart, gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 höchstens sechzig (60) Kalendertage ab Erhalt der Rechnung.
6.5 Aussetzung bei Nichtzahlung. Im Falle der Nichtzahlung eines fälligen Betrags kann AspiWall nach einer erfolglos gebliebenen Inverzugsetzung die laufenden Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen, ohne dass diese Aussetzung ein Verschulden von AspiWall darstellt oder den Kunden seiner gesetzlichen Rechte beraubt (insbesondere der gesetzlichen Konformitätsgarantie, die im B2C-Bereich niemals durch einen Zahlungsstreit ausgesetzt wird).
6.6 Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von AspiWall bis zur vollständigen Zahlung des Preises, in Hauptsumme, Kosten und Nebenkosten. Der Gefahrübergang erfolgt jedoch gemäß Artikel 8. Diese Eigentumsvorbehaltsklausel wird spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe vereinbart. Solange der Preis nicht vollständig gezahlt ist, darf der Kunde die Waren weder veräußern noch verpfänden und trägt die Last ihrer Aufbewahrung. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die noch identifizierbaren Güter; er kann für die untrennbar in das Gebäude eingebauten Elemente eingeschränkt sein.
07Zahlungsverzug
Die Regelung des Zahlungsverzugs unterscheidet sich je nach Eigenschaft des Kunden.
7.1 Gewerbliche Kunden (B2B)
Im Falle der Nichtzahlung bei Fälligkeit sind von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung geschuldet:
- Verzugszinsen zu dem im Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgesehenen Satz (Leitzins der EZB zuzüglich 8 Prozentpunkten);
- eine pauschale Beitreibungsentschädigung von 40,00 € (Artikel 6 desselben Gesetzes), unbeschadet der Entschädigung der angemessenen Beitreibungskosten, die diesen Betrag überschreiten würden;
- als vertragliche Vertragsstrafe eine Entschädigung von 10 % der unbezahlten Beträge, mit einem Mindestbetrag von 100,00 €, wobei diese Entschädigung und die Pauschalentschädigung von 40 € nicht über den tatsächlich erlittenen Schaden hinaus kumuliert werden.
Im Falle eines AspiWall zurechenbaren Verzugs bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber einem B2B-Kunden hat der Kunde in gleichwertiger Weise Anspruch auf Zinsen und eine Entschädigung, die nach denselben Grundsätzen berechnet werden. AspiWall kann ihre Leistungen im Falle der Nichtzahlung aussetzen (Artikel 6.5).
7.2 Verbraucher (B2C)
Der Zahlungsverzug eines Verbrauchers unterliegt Buch XIX des Gesetzbuchs für Wirtschaftsrecht (Gesetz vom 4. Mai 2023). Folglich:
a) Erste kostenlose Mahnung. Vor dem Versand einer ersten kostenlosen Mahnung ist keine Entschädigung oder kein Zins geschuldet. Diese erste Mahnung wird kostenfrei zugestellt. Für Verträge mit aufeinanderfolgenden Leistungen gilt die Kostenfreiheit zumindest für die Mahnungen bezüglich dreier unbezahlter Fälligkeiten pro Kalenderjahr.
b) Wartefrist. Die Vertragsstrafe (Entschädigung und Zinsen) kann erst nach Ablauf einer Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Versand der ersten Mahnung angewendet werden. Diese Frist läuft ab dem dritten Werktag nach dem Versand, wenn die Mahnung auf dem Postweg zugestellt wird, oder ab dem Tag nach dem Versand, wenn sie auf elektronischem Weg zugestellt wird.
c) Angaben der Mahnung. Die erste Mahnung enthält mindestens: den noch geschuldeten Restbetrag und den Betrag der bei Nichtzahlung innerhalb der Frist geforderten Entschädigung; die Bezeichnung und die Unternehmensnummer von AspiWall; die Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung, die die Schuld hat entstehen lassen, und das Fälligkeitsdatum; die Zahlungsfrist.
d) Höchstbeträge. Bei Nichtzahlung innerhalb der Frist sind, in den gesetzlichen Grenzen, geschuldet:
- Verzugszinsen zum Leitzins der EZB zuzüglich 8 Prozentpunkten, berechnet auf den noch geschuldeten Betrag;
- eine pauschale Entschädigung, gedeckelt wie folgt: 20,00 €, wenn der geschuldete Restbetrag kleiner oder gleich 150 € ist; 30,00 € zuzüglich 10 % des Teils des Restbetrags zwischen 150,01 € und 500 €; 65,00 € zuzüglich 5 % des Teils des Restbetrags über 500 €, mit einem absoluten Höchstbetrag von 2 000,00 €.
e) Gegenseitigkeit. Im Falle eines AspiWall zurechenbaren Verzugs oder einer Pflichtverletzung gegenüber einem Verbraucher hat dieser Anspruch auf eine Entschädigung, die derjenigen entspricht, die zu seinen Lasten vorgesehen ist.
08Lieferung, Transport und Gefahrübergang
8.1 Lieferfristen. Die Lieferfristen sind unverbindlich (in der Regel etwa fünfzehn (15) Tage je nach Beständen und Verfügbarkeit beim Lieferanten), sofern nicht schriftlich eine feste Frist vereinbart wurde. Eine angemessene Verzögerung gibt keinen Anlass zu Entschädigung oder Stornierung, es sei denn, es wurde eine feste Frist vereinbart. Gegenüber einem Verbraucher erfolgt die Lieferung, in Ermangelung einer vereinbarten Frist, ohne übermäßige Verzögerung und spätestens dreißig (30) Tage nach Vertragsabschluss; bei Überschreitung kann der Verbraucher, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die erfolglos geblieben ist, den Vertrag gemäß Artikel VI.43 CDE auflösen.
8.2 Teillieferung. AspiWall kann Teillieferungen vornehmen, insbesondere im Falle einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit eines Artikels, ohne dass dies die Fälligkeit des Restbetrags bezüglich der gelieferten Waren beeinträchtigt.
8.3 Empfang und Vorbehalte. Der Kunde überprüft die Pakete beim Empfang. Jeder Transportschaden, jede Fehlmenge oder jede offensichtliche Nichtkonformität ist AspiWall so schnell wie möglich zu melden, mit Fotos zur Untermauerung — für Verbraucher, ohne dass diese Meldung die Ausübung der gesetzlichen Konformitätsgarantie bedingt (Artikel 16).
8.4 Gefahrübergang.
- B2C: Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht auf den Verbraucher über, sobald dieser oder ein von ihm benannter Dritter (mit Ausnahme des von AspiWall vorgeschlagenen Transporteurs) den physischen Besitz der Waren erlangt (Artikel VI.44 CDE). Wenn der Transport von AspiWall gewährleistet oder vorgeschlagen wird, bleibt die Gefahr während des Transports zu ihren Lasten.
- B2B: Sofern nicht anders vereinbart, geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren an den Transporteur über.
8.5 Abholung. Der Kunde kann seine Bestellung kostenlos im Lager in Remouchamps abholen, nach Vereinbarung. Das nicht abgeholte Material unterliegt Artikel 9.
09Lagerung und für den Kunden aufbewahrtes Material
9.1 Vorübergehende Lagerung. Nach vollständiger Zahlung und mit Zustimmung von AspiWall kann das bestellte Material für eine Höchstdauer von drei (3) Wochen kostenlos aufbewahrt werden (z. B. wenn die Baustelle noch nicht bereit ist oder der Kunde die Abholung verschiebt).
9.2 Verlängerte Aufbewahrung. Über diese Frist hinaus und nach einer erfolglos gebliebenen schriftlichen Mahnung, die eine angemessene Frist für die Abholung angibt, kann AspiWall Lagerkosten in Rechnung stellen, die im Verhältnis zum belegten Raum und zur Dauer stehen, zu den dem Kunden zuvor mitgeteilten Bedingungen. Keine Lagerkosten werden ohne vorherige Information und ohne dem Kunden gelassene angemessene Frist angewendet.
9.3 Gefahren. Das nach dem Gefahrübergang (Artikel 8) für Rechnung des Kunden aufbewahrte Material wird auf Gefahr des Kunden aufbewahrt; AspiWall gewährleistet eine angemessene Aufbewahrung.
10Baustellenleistungen (Installation durch AspiWall)
10.1 Pflichten des Kunden. Wenn die Installation von AspiWall durchgeführt wird, gewährleistet der Kunde auf seine Kosten und unter seiner Verantwortung: einen sicheren und freien Zugang zur Baustelle; einen freien Arbeitsbereich und geeignete Unterlagen; eine vorschriftsmäßige Stromversorgung und, falls erforderlich, einen Wasseranschluss; Parkmöglichkeiten in der Nähe; die Anwesenheit des Kunden oder seines Vertreters zu den vereinbarten Zeitpunkten; die Koordinierung mit den anderen Gewerken.
10.2 Pläne und Bestand. Der Kunde liefert genaue Informationen über die Konfiguration der Räumlichkeiten. AspiWall ist nicht verantwortlich für die Folgen von Planungsfehlern, von unrichtigen Informationen des Kunden, noch für das Vorhandensein von verborgenen Strukturen, bestehenden Netzen, Leitungen oder Verkabelungen, die nicht gemeldet und durch eine normale Prüfung nicht erkennbar sind. Die Durchbohrungen werden gemäß den vereinbarten Verläufen durchgeführt; sofern im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich erwähnt, sind das Verschließen, die Ausbesserung von Putz, die Endarbeiten, die Anstriche und die dekorativen Instandsetzungen nicht inbegriffen.
10.3 Nicht bereite Baustelle, Verschiebung, nutzlose Anfahrt. Jede Verzögerung, Wiederaufnahme oder Behinderung, die durch eine nicht bereite Baustelle, durch die Abwesenheit des Kunden oder durch einen Dritten verursacht wird, kann zu einer zusätzlichen Rechnungsstellung führen (verlorene Zeit, Anfahrt, Rückweg). Die Kosten für eine nutzlose Anfahrt unterliegen Artikel 19.
10.4 Zusätzliche Leistungen. Jede im Kostenvoranschlag nicht vorgesehene Leistung oder Lieferung, die jedoch durch den Zustand der Baustelle notwendig wird oder während der Ausführung verlangt wird, ist Gegenstand einer vorherigen Zustimmung des Kunden (Zusatzvereinbarung) vor der Durchführung, außer in einem ordnungsgemäß begründeten Notfall.
10.5 Abnahme. Bei Fertigstellung wird ein Einsatzbericht oder ein Abnahmeprotokoll erstellt. Die offensichtlichen Vorbehalte werden bei der Abnahme festgehalten. Die Unterschrift des Kunden oder seines Vertreters gilt als Abnahme. Bei ungerechtfertigter Abwesenheit des Kunden, die die Abnahme verhindert, kann ein neuer Besuch in Rechnung gestellt werden. Die Abnahme entbindet AspiWall weder von der gesetzlichen Konformitätsgarantie (B2C), noch von ihrer Haftung für versteckte Mängel (B2B), noch von ihren kommerziellen Garantien.
10.6 Haftung von AspiWall. AspiWall bleibt für die ordnungsgemäße Ausführung der von ihr selbst durchgeführten Leistungen verantwortlich. Die vorliegende Klausel grenzt die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Parteien ab, ohne AspiWall von ihren eigenen Verschulden zu befreien.
11Installation durch den Kunden (Selbstmontage / DIY) und technische Begleitung
11.1 Grundsatz. AspiWall bietet weitgehend die Lieferung von Material an, das für eine Selbstmontage durch den Kunden oder durch einen Dritten seiner Wahl bestimmt ist. In diesem Rahmen liefert AspiWall die Waren und, je nach gewählter Formel, Beratungen, eine technische Begleitung und/oder punktuelle Kontrollen, führt aber nicht die materielle Installation durch und übernimmt nicht deren Ausführung.
11.2 Art der Begleitung. Die technische Begleitung, die Fernunterstützung, die etwaige Validierung eines Prinzipschemas und die gelieferten Beratungen stellen ausschließlich Empfehlungen dar. Sie gelten nicht als Bauleitung noch als Kontrolle der Konformität der vom Kunden oder seinem Dritten durchgeführten Ausführung. Die verfügbaren Begleitungsleistungen und ihre Tarife sind in Artikel 13 und auf der Website aufgeführt (Formel 3 Anfahrten, punktueller Eingriff, Arbeitszeit darüber hinaus).
11.3 Verteilung der Verantwortlichkeiten. Es ist zu unterscheiden:
- der der Ware eigene Mangel (nicht konformes oder fehlerhaftes Material): gedeckt durch die gesetzliche Konformitätsgarantie (B2C) und gegebenenfalls durch die kommerziellen Garantien und die Garantie für versteckte Mängel (B2B);
- der Schaden oder die Störung, die aus einer mangelhaften Installation durch den Kunden oder seinen Dritten, aus der Nichtbeachtung der Vorschriften und Anleitungen, aus einer vom Kunden beschlossenen falschen Dimensionierung oder aus nicht validierten Änderungen resultieren: diese sind AspiWall nicht zurechenbar;
- die tatsächlich und förmlich von AspiWall gelieferten Beratungen: die Haftung von AspiWall kann nur für eine fehlerhafte Beratung geltend gemacht werden, die sie tatsächlich schriftlich erteilt hat, unter Ausschluss von Entscheidungen, die der Kunde aus eigener Initiative getroffen hat.
11.4 Gewahrte gesetzliche Garantie. Die Selbstmontage beraubt den Verbraucher nicht der gesetzlichen Konformitätsgarantie für die dem Produkt eigenen Mängel. Keine Klausel der vorliegenden Bedingungen hebt diese Garantie mit der Begründung auf, dass der Kunde das System selbst installiert hat. Hingegen deckt die Garantie nicht die Schäden ab, die dem Produkt durch eine nicht konforme Installation oder Nutzung zugefügt werden.
11.5 Einziehbares Gehäuse und Verputzen. Beim Verputzen oder Anbringen der Endarbeiten achtet der Kunde darauf, dass der Putz oder der Gips korrekt um das Schutzplättchen des Gehäuses der einziehbaren Steckdose herum aufgetragen wird, ohne es zu überdecken. Die Schäden oder Mehrkosten, die aus einer Nichtbeachtung dieser Anweisung resultieren, sind AspiWall nicht zurechenbar.
12Dichtheitsprüfung und Reparaturen vor Ort
12.1 Art. Die Dichtheitsprüfung des Netzes wird empfohlen, stellt aber eine Überprüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Sie garantiert nicht die zukünftige Dichtheit im Falle einer Änderung, einer Ergänzung oder eines Eingriffs am Netz, die nach der Validierung erfolgen.
12.2 Sofortige Reparaturen. Die sofortigen Reparaturen während einer Prüfung sind nur je nach technischer Machbarkeit und dem vor Ort verfügbaren Material möglich. Andernfalls wird ein Termin oder ein ergänzender Kostenvoranschlag vorgeschlagen.
12.3 Tarife (netto). Die anwendbaren Tarife sind diejenigen, die am Tag der Leistung in Kraft sind.
| Leistung | Zzgl. MwSt. |
|---|---|
| Dichtheitsprüfung (Pauschale, bis zu 3 einziehbaren Schläuchen) | 165,00 € |
| Zusätzlicher einziehbarer Schlauch | +20,00 € |
| Paket von 3 Tests | 385,00 € |
| Verlängerung unter 30 Minuten | 28,00 € |
| Verlängerung von mindestens 30 Minuten | 55,00 € |
| Arbeitszeit (pro Stunde, 20,00 € pro angefangene 15 Minuten) | 80,00 € |
13Technischer Dienst, Diagnose und Reparatur
13.1 Gegenstand. AspiWall gewährleistet den technischen Dienst, die Diagnose und die Störungsbehebung der Sauganlagen, einschließlich zahlreicher Drittmarken, im Rahmen der Verfügbarkeit der Teile und der technischen Machbarkeit.
13.2 Kostenpflichtige Diagnose und Pauschalen. Die Diagnose ist eine kostenpflichtige Leistung, die pauschal in Rechnung gestellt wird. Die Einsatzpauschalen des technischen Dienstes (netto), überall in Belgien identisch und die Anfahrt einschließend, sind:
| Leistung | Zzgl. MwSt. |
|---|---|
| Einsatzpauschale für eine Maschine vor 2021 oder bei AspiWall gekauft (inkl. 15 Min. Diagnose vor Ort) | 150,00 € |
| Einsatzpauschale für eine anderswo nach 2021 gekaufte Zentraleinheit (inkl. 15 Min. Diagnose vor Ort) | 220,00 € |
| Dringender Einsatz (vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Technikers) | 275,00 € |
| Arbeitszeit nach Diagnose (pro angefangene 15 Minuten, d. h. 80,00 €/Stunde) | 20,00 € |
| Rückgabe der Zentraleinheit nach Reparatur in der Werkstatt (nur Transport) | 75,00 € |
Kein Kilometerzuschlag wird auf den Standardeinsatz des technischen Dienstes angewendet; die Anfahrt ist in der Pauschale inbegriffen. Die Anfahrtskosten sind nur im Falle einer verspäteten Stornierung geschuldet (Artikel 19).
13.3 Rückführung in die Werkstatt. Wenn eine Reparatur nicht vor Ort durchgeführt werden kann, kann die Zentraleinheit abgeklemmt und in die Werkstatt zurückgeführt werden. Der Rücktransport, das Wiedereinsetzen und die Teile sind Gegenstand eines Kostenvoranschlags. Das Abklemmen und Wiederanschließen können nach aufgewendeter Zeit in Rechnung gestellt werden.
13.4 Reparaturkostenvoranschlag und Teile. Jede über die Diagnose hinausgehende Reparatur ist Gegenstand eines Kostenvoranschlags. Im Falle der Ablehnung des Kostenvoranschlags durch den Kunden bleibt die Pauschale für Diagnose und Anfahrt geschuldet. Die Verfügbarkeit der Teile, insbesondere für alte Zentraleinheiten oder solche von Drittmarken, ist nicht garantiert; AspiWall informiert den Kunden darüber und schlägt gegebenenfalls eine alternative Lösung vor.
13.5 Fehlen eines garantierten Ergebnisses. Die Diagnose und die Störungsbehebung stellen eine Bemühungsverpflichtung dar. Wenn ein Defekt sporadisch auftritt, zum Zeitpunkt des Eingriffs nicht reproduzierbar ist oder wenn seine Ursache außerhalb der Zentraleinheit liegt (verstopftes Netz, defekte Steckdose, elektrische Ursache des Gebäudes, falsche Nutzung), bleibt der Eingriff geschuldet, auch wenn der Mangel nicht sofort reproduziert oder behoben werden kann. AspiWall informiert den Kunden darüber und schlägt das geeignete weitere Vorgehen vor.
13.6 Unterscheidung der Regelungen. Es ist zu unterscheiden: (i) der kostenpflichtige technische Dienst (Eingriff außerhalb der Garantie); (ii) die Inanspruchnahme der gesetzlichen Konformitätsgarantie (B2C, Artikel 16), die für den Verbraucher für die gedeckten Mängel kostenlos ist; (iii) die Inanspruchnahme einer kommerziellen Garantie gemäß ihren eigenen Bedingungen (Artikel 16).
14Austausch einer Zentrale an einem bestehenden Netz
14.1 Gegenstand. AspiWall bietet den Austausch einer bestehenden Zentraleinheit, ihrer Marke oder einer Drittmarke, unter Beibehaltung des bereits vorhandenen PVC-Netzes an.
14.2 Nicht von AspiWall installiertes Netz. AspiWall kann den Zustand, die Dichtheit, die Dimensionierung noch die Konformität eines Netzes, das sie nicht installiert hat, nicht garantieren. Der Austausch bezieht sich auf die Zentraleinheit und ihre Anschlüsse; er bringt keine Garantie auf das bestehende Netz mit sich.
14.3 Vorherige Diagnose und Mehrkosten. Eine Diagnose oder eine Kontrolle kann vorgeschlagen werden, um die Kompatibilität des Netzes zu beurteilen (Zustand der Leitungen, Lecks, Verstopfungen, Stromversorgung). Wenn nach der Prüfung Anpassungs- oder Reparaturarbeiten notwendig erscheinen, sind diese Gegenstand eines ergänzenden Kostenvoranschlags und werden erst nach vorheriger Zustimmung des Kunden ausgeführt.
15Widerrufsrecht des Verbrauchers
15.1 Anwendungsbereich. Der vorliegende Artikel gilt ausschließlich für Verbraucher, die einen Vertrag im Fernabsatz (per Internet, Telefon oder Korrespondenz) oder außerhalb von Geschäftsräumen (am Wohnsitz des Verbrauchers, außerhalb der Räumlichkeiten von AspiWall) geschlossen haben, gemäß den Artikeln VI.47 ff. und VI.67 ff. des CDE. Er gilt nicht für die in den Räumlichkeiten oder im Lager von AspiWall geschlossenen Verkäufe noch für gewerbliche Kunden.
15.2 Frist. Der Verbraucher verfügt über eine Frist von vierzehn (14) Kalendertagen, um zu widerrufen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Diese Frist läuft für die Waren ab der physischen Inbesitznahme des Gutes (oder des letzten Gutes im Falle einer separat gelieferten Mehrfachbestellung) und für die Dienstleistungen ab dem Vertragsabschluss. Wenn AspiWall die Information über das Widerrufsrecht nicht geliefert hat, wird die Frist gemäß Artikel VI.49 CDE verlängert (bis zu zwölf Monate).
15.3 Ausübung. Der Verbraucher teilt seine Entscheidung durch eine eindeutige Erklärung mit, mittels des den vorliegenden Bedingungen beigefügten Musterformulars oder durch jedes andere Mittel (E-Mail an info@AspiWall.be oder Post an Les Rixhalles 3, 4190 Xhoris). Die Beweislast für die Ausübung des Widerrufsrechts obliegt dem Verbraucher.
15.4 Wirkungen — Erstattung. AspiWall erstattet alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Standard-Lieferkosten, ohne übermäßige Verzögerung und spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Mitteilung des Widerrufs. AspiWall kann die Erstattung bis zur Rücknahme der Güter oder bis zu dem Zeitpunkt aufschieben, zu dem der Verbraucher den Nachweis ihrer Absendung erbracht hat. Die direkten Kosten der Rücksendung der Waren gehen zulasten des Verbrauchers, sofern nicht anders angegeben.
15.5 Wertminderung. Der Verbraucher kann die Waren prüfen und ausprobieren, wie er es im Geschäft tun würde. Er haftet nur für die Wertminderung, die aus einem Umgang resultiert, der über das hinausgeht, was zur Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren notwendig ist. Das bloße Öffnen einer Verpackung beraubt für sich genommen nicht des Widerrufsrechts.
15.6 Während der Frist begonnene Dienstleistungen. Wenn der Verbraucher ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger verlangt, dass die Ausführung einer Dienstleistung (z. B. ein Eingriff oder eine Montage) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und er anschließend widerruft, zahlt er einen anteiligen Betrag für die bereits bis zur Mitteilung seines Widerrufs erbrachten Leistungen. Wenn die Dienstleistung mit seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und seiner Anerkennung des Verlusts des Widerrufsrechts vollständig ausgeführt wurde, ist dieses Recht erschöpft.
15.7 Gesetzliche Ausnahmen. Gemäß Artikel VI.53 CDE gilt das Widerrufsrecht insbesondere nicht:
- für Waren, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt oder eindeutig personalisiert wurden — dies ist der Fall eines PVC-Netzes oder von Schläuchen, die nach Maß auf die Abmessungen der Wohnung zugeschnitten und vorbereitet wurden;
- für vollständig ausgeführte Dienstleistungen, deren Ausführung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers und seiner Anerkennung des Verlusts des Rechts begonnen hat;
- für dringende Wartungs- oder Reparaturarbeiten, die ausdrücklich verlangt wurden, unter Ausschluss der nicht notwendigen zusätzlichen Dienstleistungen oder Waren;
- für versiegelte Waren, die aus Gründen der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes nicht zurückgesendet werden können und nach der Lieferung entsiegelt wurden.
Ein bloßes Öffnen der Verpackung von Standardwaren (z. B. einer Zentraleinheit oder eines nicht personalisierten Zubehörteils) stellt keine Ausnahme vom Widerrufsrecht dar. Das Standardmaterial, nicht installiert und nicht personalisiert, bleibt vorbehaltlich der Wertminderung (Artikel 15.5) zurücknehmbar.
16Garantien (gesetzliche, kommerzielle, Hersteller)
16.1 Gesetzliche Konformitätsgarantie (B2C). Die Verbraucher genießen die gesetzliche Konformitätsgarantie von zwei (2) Jahren ab der Übergabe des Gutes (Gesetz vom 20. März 2022; Artikel 1649bis ff. des alten Zivilgesetzbuchs). Jeder Konformitätsmangel, der innerhalb dieser Frist auftritt, wird vermutet, zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden zu haben, vorbehaltlich eines Gegenbeweises oder einer Unvereinbarkeit mit der Art des Gutes oder des Mangels. Der Verbraucher informiert AspiWall über den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist, und spätestens innerhalb von zwei Monaten nach dessen Feststellung. Die Abhilfen sind in folgender Reihenfolge: die kostenlose Reparatur oder der kostenlose Ersatz (nach Wahl des Verbrauchers, außer bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten); andernfalls die Minderung des Preises oder die Auflösung des Vertrags (wobei die Auflösung bei einem geringfügigen Mangel ausgeschlossen ist). Diese Garantie ist für den Verbraucher für die gedeckten Mängel kostenlos. Wenn die Installation von AspiWall durchgeführt wird, wird ein Installationsmangel einem Konformitätsmangel des Gutes gleichgestellt.
16.2 Garantie für versteckte Mängel (B2B). Gegenüber Unternehmern haftet AspiWall für versteckte Mängel unter den Bedingungen der Artikel 1641 ff. des Zivilgesetzbuchs. Der gewerbliche Kunde muss jeden offensichtlichen Mangel spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Lieferung und jeden versteckten Mangel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach seiner Entdeckung schriftlich anzeigen, bei Verlust des Anspruchs.
16.3 Kommerzielle Garantien. Die nachfolgenden kommerziellen Garantien treten zur gesetzlichen Garantie hinzu und ersetzen oder verringern sie in keiner Weise:
- Zentraleinheiten AspiWall S100 bis S500 (häuslicher Gebrauch): Garantie auf Teile von 10 Jahren, d. h. 5 Jahre zu 100 % und dann 5 Jahre zu 50 % des Werts der Teile, wirksam ab dem Datum der Rechnung.
- Zentraleinheiten von Drittmarken (z. B. Husky): kommerzielle Garantie gemäß den zum Kaufdatum anwendbaren Bedingungen des Herstellers, wie sie dem Kunden mitgeteilt wurden (zur Orientierung: 3 Jahre für die gängigen Husky-Modelle, spezifische Dauer für bestimmte gewerbliche Modelle). Der häusliche Gebrauch ist erforderlich.
- Laundry Jet: kommerzielle Garantie von 3 Jahren auf die elektronischen Komponenten und die Stromversorgungseinheit (siehe Artikel 18).
16.4 Umfang der kommerziellen Garantien. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, decken die kommerziellen Garantien die Lieferung der defekten Teile und schließen die Arbeitszeit, den Transport, die Rücknahme sowie die Anfahrt nicht ein, die zulasten des Kunden bleiben. Sie setzen eine bestimmungsgemäße Verwendung (Artikel 17) und die Einhaltung der Wartungspflichten voraus, insbesondere den Austausch der Kohlebürsten des Motors (zur Orientierung, nach etwa 600 Betriebsstunden oder 10 Jahren). Der Schuldner jeder kommerziellen Garantie (AspiWall oder der Hersteller) ist oben angegeben. Das Antragsverfahren erfolgt bei AspiWall (info@AspiWall.be), gegen Vorlage der Rechnung.
16.5 Ausschlüsse der kommerziellen Garantien. Die kommerziellen Garantien decken nicht: den normalen Verschleiß und die Alterung; die Verbrauchsmaterialien (Beutel, Filter); die Schäden, die aus einer nicht konformen Installation durch den Kunden oder einen Dritten, aus einer nicht konformen oder verbotenen Nutzung (Artikel 17), aus einem Wartungsmangel, aus einer nicht genehmigten Änderung, aus einem Unfall oder aus einer äußeren Ursache resultieren. Diese Ausschlüsse beeinträchtigen die gesetzliche Konformitätsgarantie des Verbrauchers nicht.
16.6 Zusammenspiel. Die Herstellergarantie, sofern sie besteht, tritt niemals an die Stelle der gesetzlichen Konformitätsgarantie, die AspiWall dem Verbraucher schuldet. Keine kommerzielle Garantie oder Herstellergarantie verringert die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers.
17Bestimmungsgemäße Verwendung und verbotene Nutzungen
17.1 Häuslicher Gebrauch. Die Sauganlagen für den häuslichen Gebrauch sind für das Aufsaugen von gängigem trockenem Haushaltsstaub und -schmutz konzipiert.
17.2 Verbotene Nutzungen. Außer bei den speziell zu diesem Zweck konzipierten und bezeichneten Modellen ist es verboten, insbesondere aufzusaugen: Gips, Gipsstaub und Putz; Bauabfälle und -staub; Asche (auch abgekühlt); Sägemehl und Holzstaub; Ruß; abrasive, scharfe oder glühende Materialien; Flüssigkeiten und feuchte Stoffe. Diese Nutzungen können den Motor und das Netz beschädigen.
17.3 Folgen. Eine nicht konforme oder verbotene Nutzung kann den Verlust der kommerziellen Garantien für die daraus resultierenden Schäden nach sich ziehen. Diese Folge gilt nicht für die gesetzliche Konformitätsgarantie des Verbrauchers für einen dem Produkt eigenen Mangel, der nicht mit der nicht konformen Nutzung in Zusammenhang steht. Die Nutzungsausschlüsse sind technisch begründet und für jeden Gerätetyp spezifisch; der Kunde hält sich an die mit dem Material gelieferten Anleitungen und Vorschriften des Herstellers.
18Laundry Jet
18.1 Art und Rolle von AspiWall. Laundry Jet ist ein System zum pneumatischen Transport von Wäsche, das sich von den Zentralstaubsauganlagen unterscheidet. AspiWall ist dessen Vertreiber in Belgien. Die für die Zentralstaubsauganlagen eigenen Regeln gelten für den Laundry Jet nur, soweit sie einschlägig sind; andernfalls gelten die vorliegenden AVB entsprechend.
18.2 Lieferung, Netz und technische Anforderungen. Das System umfasst eine Zentraleinheit (z. B. die Modelle Express oder Swift) und Einwurföffnungen (z. B. Lift oder Slide), die durch ein dediziertes Netz verbunden sind. Die Installation setzt die Einhaltung der technischen Anforderungen des Herstellers voraus, insbesondere hinsichtlich des Verlaufs, des Durchmessers und der Art des Netzes sowie der Stromversorgung.
18.3 Installation. Der Laundry Jet kann von AspiWall (Artikel 10) oder in Selbstmontage / durch einen Dritten (Artikel 11) installiert werden. Im Falle einer Installation durch den Kunden oder einen Dritten übernimmt AspiWall nicht die materielle Ausführung; die Schäden, die aus einer nicht konformen Installation resultieren, sind AspiWall nicht zurechenbar.
18.4 Nutzung, Wartung und technischer Dienst. Das System muss bestimmungsgemäß (Transport von Wäsche) verwendet und gemäß den Vorschriften des Herstellers gewartet werden. Der technische Dienst wird von AspiWall gemäß den Grundsätzen des Artikels 13 gewährleistet.
18.5 Garantie. Die kommerzielle Garantie des Laundry Jet beträgt 3 Jahre auf die elektronischen Komponenten und die Stromversorgungseinheit, Arbeitszeit nicht inbegriffen, zu den Bedingungen des Artikels 16. Die gesetzliche Konformitätsgarantie des Verbrauchers (Artikel 16.1) bleibt anwendbar.
19Stornierung, Verschiebung von Baustellen und Terminen
19.1 Vorbehalt des Widerrufsrechts. Der vorliegende Artikel gilt unbeschadet des Widerrufsrechts des Verbrauchers (Artikel 15). Keine Stornierungsentschädigung ist vom Verbraucher geschuldet, wenn er sein Widerrufsrecht wirksam ausübt.
19.2 Stornierung einer Warenbestellung. Außerhalb des Widerrufsrechts begründet jede Stornierung durch den Kunden seine finanzielle Verantwortung und muss schriftlich an info@AspiWall.be mitgeteilt werden:
- vor dem Versand: eine Entschädigung von mindestens 20 % netto des Betrags, zuzüglich der bereits angefallenen Kosten;
- nach dem Versand: die Rücksendekosten, eine Wiedereinlagerungsentschädigung von mindestens 20 % und gegebenenfalls ein Abschlag für Wertminderung.
Für Sonderbestellungen, personalisiertes oder nach Maß vorbereitetes Material, das bereits bestellt oder hergestellt wurde, bleiben die tatsächlich von AspiWall aufgewendeten Kosten geschuldet. Die im vorliegenden Artikel vorgesehenen Entschädigungen müssen dem vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden entsprechen; im B2C-Bereich werden sie im Lichte der Artikel VI.83 ff. CDE beurteilt, und eine gleichwertige Entschädigung ist von AspiWall im Falle einer ihr zurechenbaren Stornierung geschuldet.
19.3 Verschiebung und Stornierung eines geplanten Eingriffs. Ein geplanter Eingriff oder Termin kann vom Kunden gegen eine angemessene Vorankündigung verschoben oder storniert werden. Im Falle einer verspäteten Stornierung:
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Eingriff: 50 % der Anfahrtspauschale;
- Stornierung weniger als 4 Stunden vor dem Eingriff oder nicht wahrgenommener Termin: 100 % der Anfahrtspauschale;
- Anfahrt im Falle einer verspäteten Stornierung: 1,10 € netto pro Kilometer (Hin- und Rückweg), mit einem Mindestbetrag von 55,00 € netto, berechnet ab Les Rixhalles 3, 4190 Xhoris;
- für die geplanten Eingriffe und Montagen, die zu einer Baustelle gehören, kann die Stornierung weniger als 48 Stunden vorher zur Rechnungsstellung der Anfahrt und von 50 % der Anfahrtspauschale führen.
19.4 Unzugängliche oder nicht bereite Baustelle, Abwesenheit des Kunden. Die nutzlose Anfahrt, die durch eine unzugängliche oder nicht bereite Baustelle oder durch die Abwesenheit des Kunden verursacht wird, kann gemäß den Modalitäten des vorliegenden Artikels und des Artikels 10.3 in Rechnung gestellt werden.
19.5 Stornierung durch AspiWall. AspiWall kann eine Bestellung im Falle höherer Gewalt oder dauerhafter Nichtverfügbarkeit des Materials stornieren; in diesem Fall erstattet sie die für den nicht ausgeführten Teil gezahlten Beträge vollständig, ohne weitere Entschädigung, unbeschadet der gesetzlichen Rechte des Kunden.
20Haftung
20.1 Art der Verpflichtungen. Sofern keine schriftliche Ergebnisverpflichtung besteht, sind die Verpflichtungen von AspiWall bezüglich der Leistungen der Beratung, der Begleitung, der Diagnose und der Störungsbehebung Bemühungsverpflichtungen.
20.2 Umfang. Die vertragliche Haftung von AspiWall ist auf den nachgewiesenen direkten Schaden beschränkt, der aus einer ihr zurechenbaren Pflichtverletzung resultiert. Im B2B-Bereich haftet AspiWall nicht für indirekte oder immaterielle Schäden (Betriebsausfall, Datenverlust, entgangener Gewinn, geschäftlicher Schaden), und ihre Haftung ist, außer bei grobem Verschulden oder Arglist, auf den Betrag der betroffenen Leistung oder Ware beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht:
- im Falle von Arglist, grobem Verschulden oder Nichterfüllung einer wesentlichen Verpflichtung;
- im Falle eines Schadens, der aus einer Beeinträchtigung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit resultiert;
- für die zwingenden Rechte des Verbrauchers, die weder ausgeschlossen noch beschränkt werden können (insbesondere die gesetzliche Konformitätsgarantie und die Haftung für fehlerhafte Produkte).
20.3 Haftungsausschlussgründe. AspiWall ist nicht verantwortlich für die Schäden, die resultieren aus: einem Verschulden oder einer Fahrlässigkeit des Kunden; unrichtigen Informationen des Kunden; einer nicht konformen oder verbotenen Installation oder Nutzung (Artikel 11 und 17); einem Wartungsmangel; der Nichtbeachtung der Anweisungen und Anleitungen; dem Zustand eines bestehenden, nicht von AspiWall installierten Netzes; Änderungen, die nach dem Eingriff am System vorgenommen wurden; oder der Handlung eines Dritten.
20.4 Fehlen eines generellen Ausschlusses. Keine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen kann als ein genereller Ausschluss jeglicher Haftung von AspiWall ausgelegt werden.
21Höhere Gewalt und äußere Umstände
21.1 Definition. Ein Fall höherer Gewalt ist jedes Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei entzieht, das sie vernünftigerweise nicht vorhersehen noch vermeiden konnte und das die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unmöglich oder übermäßig kostspielig macht, wie etwa: dauerhafte Nichtverfügbarkeit oder Versorgungsunterbrechung bei einem Lieferanten, weltweiter Materialmangel, Streik, Naturkatastrophe, Brand, bewaffneter Konflikt, Epidemie, Blockade der Transporte, Verbot oder behördliche Entscheidung, schwerwiegender Ausfall wesentlicher Anlagen.
21.2 Wirkungen. Die höhere Gewalt setzt die Erfüllung der betroffenen Verpflichtungen für die Dauer des Hindernisses aus. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Wenn sich das Hindernis in unangemessener Weise verlängert, kann jede Partei den Vertrag für den nicht ausgeführten Teil auflösen, ohne Entschädigung, wobei die für diesen Teil gezahlten Beträge erstattet werden.
21.3 Grenze. Eine bloße Kostenerhöhung oder eine gewöhnliche geschäftliche Schwierigkeit stellt für sich genommen keinen Fall höherer Gewalt dar.
22Geistiges Eigentum
22.1 Inhaberschaft. Die Studien, Pläne, Schemata, Dimensionierungsberechnungen, Fotografien, technischen Dokumente, Installationsanleitungen und sonstigen von AspiWall erstellten oder gelieferten Inhalte bleiben ihr geistiges Eigentum und sind als solches geschützt.
22.2 Nutzung. Die Übergabe eines solchen Dokuments an den Kunden verleiht ihm ein Nutzungsrecht, das auf die Bedürfnisse des betreffenden Projekts beschränkt ist. Sie bringt keine Übertragung der geistigen Rechte mit sich. Der Kunde darf diese Dokumente ohne die schriftliche Zustimmung von AspiWall weder vervielfältigen, noch verbreiten, noch zu anderen Zwecken verwerten, noch an Dritte zu Wettbewerbszwecken weitergeben.
23Personenbezogene Daten
23.1 Verarbeitung. AspiWall verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden für die kaufmännische Verwaltung, die Erstellung der Kostenvoranschläge und Rechnungen, die Ausführung der Bestellungen, der Baustellen und des technischen Dienstes sowie gegebenenfalls für die Werbung in den gesetzlichen Grenzen. Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist AspiWall (info@AspiWall.be).
23.2 Auftragsverarbeiter und Aufbewahrung. AspiWall kann Auftragsverarbeiter (insbesondere ihren Verwaltungsdienstleister und ihren Hosting-Anbieter) heranziehen, die durch eine Vereinbarung gemäß Artikel 28 der DSGVO gebunden sind. Die Daten werden für die notwendige Dauer aufbewahrt: Buchhaltungsunterlagen (7 Jahre), garantiebezogene Daten (Dauer der Garantie zuzüglich eines Jahres), Werbedaten (bis zum Widerruf der Einwilligung oder nach einer Periode der Inaktivität).
23.3 Rechte und vollständige Information. Der Kunde verfügt über die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit sowie über das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (www.autoriteprotectiondonnees.be) einzureichen. Die Einzelheiten der Verarbeitungen sind in der Datenschutzrichtlinie von AspiWall enthalten, die auf www.aspiwall.be verfügbar ist und auf die die vorliegenden AVB verweisen.
24Reklamationen, Mediation, anwendbares Recht und Gerichtsstand
24.1 Reklamationen. Jede Reklamation ist an AspiWall an info@AspiWall.be oder per Post an Les Rixhalles 3, 4190 Xhoris zu richten. AspiWall bemüht sich, innerhalb einer angemessenen Frist eine Antwort zu geben.
24.2 Mediation (Verbraucher). Im Falle eines nicht gütlich beigelegten Streits kann der Verbraucher kostenlos den Mediationsdienst für den Verbraucher in Anspruch nehmen, Boulevard du Roi Albert II 8 Postfach 1, 1000 Brüssel — contact@mediationconsommateur.be — www.mediationconsommateur.be. AspiWall nimmt nach Treu und Glauben an dieser Art der außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Dieser Rechtsbehelf beraubt den Verbraucher nicht seines Rechts, gerichtlich vorzugehen. (Die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) hat am 20. Juli 2025 ihren Betrieb eingestellt und wird nicht mehr erwähnt.)
24.3 Anwendbares Recht. Die Verträge unterliegen dem belgischen Recht. Gegenüber einem in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Verbraucher kann diese Rechtswahl ihn nicht des Schutzes der zwingenden Bestimmungen seines Wohnsitzlandes berauben.
24.4 Gerichtsstand. Vorbehaltlich zwingender anderslautender gesetzlicher Bestimmungen sind für alle Streitigkeiten ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Lüttich zuständig. Insbesondere:
- Streitigkeiten mit einem Unternehmer (B2B): ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Lüttich.
- Streitigkeiten mit einem Verbraucher (B2C): ausschließlich zuständig sind die durch Artikel 624 des Gerichtsgesetzbuchs bezeichneten Gerichte (insbesondere das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten oder des Ortes der Erfüllung der Verpflichtung); eine ausschließliche Zuständigkeit kann ihm nicht auferlegt werden.
25Sprachen, maßgebliche Fassung und Salvatorische Klausel
25.1 Sprachen. Die vorliegenden AVB können in mehreren Sprachen verbreitet werden (Französisch, Niederländisch, Englisch, Deutsch). Im Falle einer Auslegungsabweichung ist die französische Fassung maßgeblich, unbeschadet des auf den Verbraucher anwendbaren zwingenden Rechts, das ihm den Vorteil einer Fassung in seiner Sprache garantieren würde. Die französische Fassung ist die Referenzfassung und hat bei Abweichungen Vorrang.
25.2 Salvatorische Klausel. Wenn eine Klausel der vorliegenden Bedingungen für nichtig oder unanwendbar erklärt wird, bleiben die anderen Klauseln voll in Kraft. Die betroffene Klausel wird durch die gesetzliche Bestimmung oder durch eine gültige Klausel ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
25.3 Kontaktdaten.
AAnhang — Muster-Widerrufsformular (B2C)
(Nur auszufüllen und zurückzusenden, wenn Sie, Verbraucher, einen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen möchten.)
An AspiWall — Pierre-François Claes, Les Rixhalles 3, 4190 Xhoris (Belgien) — info@AspiWall.be:
Ich/Wir (*) teile/teilen (*) Ihnen hiermit meinen/unseren (*) Widerruf des Vertrags über den Verkauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*) mit:
- Ware(n) / Dienstleistung(en): ................................................................
- Bestellt am (*) / erhalten am (*): ..............................................
- Name des/der Verbraucher(s): ...............................................................
- Anschrift des/der Verbraucher(s): ...........................................................
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ...............
- Datum: ...............................................
(*) Unzutreffendes streichen.
Rücksendung per E-Mail an info@AspiWall.be oder per Post an Les Rixhalles 3, 4190 Xhoris. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, vorbehaltlich der Rücknahme des Gutes oder des Nachweises seiner Absendung sowie seines Zustands (etwaige Wertminderung).
AspiWall — AGB Version 2026.1 — Gültig ab 8. Juli 2026 — Französische Referenzfassung.